Ruderordnung

Ruderverein Hellas Offenbach 1901 e.V.
Mitglied des deutschen Ruderverbandes und des Hessischen Ruderverbandes

Die Ruderordnung stützt sich auf die Satzung des Vereins und auf Vorgaben der FISA und des DRV. Sie ist für alle Vereinsmitglieder verbindlich; sie gilt auch für Gäste. Sie wird veröffentlicht, um die Ruderer und das Bootsmaterial vor Unfällen und Schäden zu schützen, die durch unbeabsichtigtes und unbedachtes Handeln verursacht werden. Die Ruderordnung ist unbedingt einzuhalten.

Der Leiter Sport ist für die ordnungsgemäße Abwicklung des Ruderbetriebs verantwortlich. Seine Weisungen und die von ihm gegebenenfalls an Trainer, Übungsleiter, Ruderlehrer, Ruder- oder Bootswart und sonstige Mitarbeiter delegierten Anordnungen sind zu befolgen.

Der Main ist eine stark befahrene Bundeswasserstraße, auf der die Berufsschifffahrt absoluten Vorrang hat. Die Schifffahrt auf dem Main ist durch die Binnenschifffahrtsstraßen – Ordnung (BinSch StrO) geregelt. Die BinSchStr-Ordnung ist für alle Ruderboote bindend. Sie hat Vorrang vor dieser Ruderordnung.

Die Ruderordnung dient weiter als Grundlage für die Abwicklung und den Ausgleich eingetretener Schäden und eventueller Regressforderungen von Dritten oder des Vereines.

Grundsätzlich gilt:

Sicherheit hat immer Vorrang !!

Das Rudern erfolgt grundsätzlich auf eigene Gefahr!!

Vor jeder Ausfahrt ist es unerlässlich, dass die Fahrt im, in der Bootshalle ausliegenden, Fahrtenbuch mit Zeitpunkt der Abfahrt und Fahrtziel und dem Verantwortlichen aktenkundig gemacht wird.

Das Rudern und steuern ist aus versicherungsrechtlichen Gründen erst nach Unterzeichnung der Beitrittserklärung zulässig. Ruderanfänger dürfen erst nach ausführlicher Einweisung durch die jeweiligen Ausbilder / Trainer ohne Aufsicht rudern.

Die Bootshallen dienen ausschließlich der Lagerung von Booten und Zubehör. Sie sind weder Spielplatz noch Aufenthaltsort. Für Ordnung und Sauberkeit hat jedes Mitglied zu sorgen.

Die Verantwortung für Boote und Bootshallen liegt beim zuständigen Vorstandsmitglied. Die Boote werden durch den sportlichen Leiter den einzelnen Trainern, Ruderern und Mannschaften zugeteilt. Wenn Boote durch nicht aktive Mitglieder des RHO genutzt werden sollen, dann geschieht dies nur nach Erlaubnis des sportlichen Leiters.

An Ruderbooten die nicht nur durch eine einzelne Mannschaft genutzt werden dürfen nur nach vorheriger aktueller Absprache mit der sportlichen Leitung Veränderungen an der Trimmung vorgenommen werden. Eigenmächtiges Umstellen ist untersagt.

Im speziellen gelten nachfolgende Regelungen

1. Wetter und Wasserbedingungen

Es ist darauf zu achten, dass die äußeren Bedingungen ein gefahrloses Rudern zulassen.

Die Sichtverhältnisse müssen gut sein.

Vor Sonnenaufgang und nach Sonnenuntergang darf kein Boot weder auf das Wasser gehen noch darauf verweilen.

Falls die Außentemperatur 10 Grad/Celsius unterschreitet, dürfen keine Ruderer, die das Erwachsenenalter noch nicht erreicht haben aufs Wasser gehen.Bei Temperaturen unterhalb 0 Grad/Celsius ist auch die Ausfahrt der Erwachsenen auf eigene Gefahr zu werten. Eventuelle Regressforderungen müssen durch den/die jeweiligen Ruderer privat getragen werden.  

Der Ruderbetrieb ist einzustellen:

Bei Ausfahrten im Einer ist dann grundsätzlich eine Rettungsweste zu tragen.

Die Vorbildfunktion gegenüber jüngeren Ruderern ist zu beachten.

Ausnahme – sie werden ständig durch ein Motorboot begleitet –

bei Hochwasser ab einem Pegelstand von 2,20 m (Pegel  Frankfurt am Main Osthafen).

bei Sturmwarnung

bei aufziehenden Gewittern und Unwettern

bei Eisgang

bei übermäßigem Wellengang (Schaumkronen im Bogen)

bei Nebel und Starkregen (unsichtiges Wetter)

bei Dunkelheit und Dämmerung

2. Nutzung der Boote:

Es ist darauf zu achten, dass die Boote und Ruder den Sicherheitsbestimmungen entsprechen.

Die Stemmbretter müssen über Fersenhalterbänder verfügen, die lediglich ein Abheben der Ferse vom Stemmbrett von ca. 5 cm erlaubt. Das Boot muss unbedingt mit einem Bugball ausgerüstet sein.

Der Bootskörper darf über keine Schäden oder Löcher verfügen, die die Dichtigkeit des Bootes herabsetzen.

Skulls und Riemen müssen regelmäßig auf eventuelle Schäden überprüft werden.

Die Ruderboote sind von den jeweiligen Ruderern ständig zu pflegen und zu warten um sie immer in gutem Zustand zu erhalten.

Die Boote sind nach jeder Ausfahrt von innen und von außen gründlich zu reinigen und in die Lager zurückzulegen.

Zur Reinigung der Rollschienen benutzen Sie bitte das Papier aus dem Spender neben dem Pult.

Dollenbügel müssen geschlossen, Luftkastendeckel geöffnet sein. Von Regatten und Wanderfahrten zurückkommende Boote sind umgehend zu reinigen und wieder fahrbereit zu machen.

Für Schäden durch unsachgemäße Behandlung, Nichtbeachtung der erforderlichen Sorgfalt oder Unterlassung ist die gesamte Mannschaft haftbar.

3. Verantwortlichkeiten der Ausfahrten:

Die Verantwortlichkeit der Umsetzung obiger Ordnung ist für jede Mannschaft wie folgt zu sehen.

Trainer / Übungsleiter / Schlagmann

Diese beiden Personengruppen müssen sich davon überzeugen, dass alle Vorgaben eingehalten werden. Außerdem haben sie Sorge zu tragen, ob es für die Ruderer sicher genug ist, sich auf das Wasser zu begeben. Weiterhin sind sie für die Einhaltung der Schifffahrtsordnung verantwortlich.

4. Schifffahrtsregeln:

Der Main ist eine stark befahrene Bundeswasserstraße, auf der die Berufsschifffahrt absoluten Vorrang hat.

Auch Segelboote haben Vorrang.

Die Schifffahrt auf dem Main ist durch die Binnenschifffahrtsstraßen – Ordnung (BinSch StrO) geregelt. Die BinSchStr-Ordnung ist für alle Ruderboote bindend. Sie hat Vorrang vor dieser Ruderordnung.

Die Ruderboote haben immer auf der Steuerbordseite und immer in Ufernähe zu fahren. In Ausnahmefällen kann der „Talfahrer“ auch bis zur Flussmitte – nicht aber darüber hinaus – ausweichen. Dies gilt nur, wenn ein Motorboot die Sportboote begleitet.

Die Ruderer im Bug eines Bootes ohne Steuermann müssen sich in engen Zeitabständen davon vergewissern, dass das Fahrwasser frei ist und kein Hindernis im Weg liegt.  – Wer auf ein Hindernis auffährt, ist der Unfallverursacher –

Schneller fahrende Boote weichen – wenn möglich – zur Flussmitte aus, wenn sie überholen wollen.

Die langsameren Boote müssen jedoch akustisch auf sich aufmerksam machen. „Achtung Fahrwasser!“

Auf ausliegende Bojen, sowie zeitlich begrenzte Baumaßnahmen, an und im Ruderrevier, und deren Auswirkungen ist zu achten.

Das Ruderrevier endet unterhalb unseres Bootshauses am Kilometerschild 39. Ein Weiterfahren talwärts zur Schleuse ist wasserpolizeilich verboten. Die Begrenzung stromaufwärts bildet die Schleuse Kesselstadt. Auch hier ist darauf zu achten, dass in ausreichender Entfernung vor der Schleuse gewendet wird. Größte Vorsicht ist beim Wenden und Überqueren des Mains anzuwenden.

Zwischen den km-Schildern 39 und 40 ist auf eventuell querende Schifffahrt zu achten.Vorsicht – Hafen Ein- und Ausfahrten.

Gleiches gilt für den Hafen in Fechenheim km 45,5

Im Bereich der Stege anderer Rudervereine muss mit querenden Ruderern gerechnet werden, die ihre Ausfahrt beginnen oder beenden.

Zwischen den Flusskilometern 45 und 48 muss mit Wasserskifahrern gerechnet werden, die unkontrolliert die Flussseite wechseln.

Auf die beiden in unserem Ruderrevier querenden Fähren in Rumpenheim und in Mühlheim am Main ist entsprechend zu achten.

Oberhalb der Rumpenheimer Fähre ist in Ufernähe auf gefährliche Buhnenwände und Untiefen zu achten.

Den Anordnungen der Wasserschutzpolizei ist unbedingt Folge zu leisten.

Die Berufsschifffahrt, sowie Segelboote und Surfer haben Vorfahrt; ihre Fahrtrichtung darf nur in sicherem Abstand (heckwärts) gekreuzt werden.

Das An- bzw. Ablegen erfolgt grundsätzlich nur entgegen der Fließrichtung des Mains. Hierbei ist auf entsprechenden Wellengang und Schiffsverkehr zu achten. Größte Vorsicht ist beim Wenden und Überqueren des Mains anzuwenden.

Landen und Aussteigen unterwegs Anlandungen sollen möglichst nur an geeigneten Stellen erfolgen, wobei darauf zu achten ist, dass nicht Unterwasserhindernisse die Bootswand beschädigen. Die Boote sind so zu sichern, dass diese nach dem Verlassen nicht beschädigt werden. Rennboote dürfen unterwegs nur in Notfällen landen, wobei mit größter Sorgfalt zu handeln ist.

Ausfahrten außerhalb des Trainingsrevieres: Bei Teilnahmen an Regatten oder Wanderfahrten, die auf anderen Gewässern stattfinden, ist die jeweilige, ausliegende, Schifffahrtsordnung zu beachten. Die Teilnehmer dieser Veranstaltungen müssen sich selbstständig Kenntnis über die jeweiligen Gewässer verschaffen.

5. Allgemeine Anforderungen an jeden einzelnen Ruderer:

Jeder Ruderer hat sich über die vorhandene Notfallausrüstung zu informieren.

–          Notfalltelefon – in Bootshalle und Trainingsraum –

–          1. Hilfe Ausrüstung in der Bootshalle und Versammlungsraum

–          Rettungswesten in der Bootshalle

Jeder Ruderer hat selbstständig darauf zu achten, dass er sich in angemessener gesundheitlicher Verfassung befindet und den Wetterbedingungen entsprechend gekleidet ist.

Jeder Ruderer muss seine Fähigkeit 50 m in leichter Bekleidung schwimmen zu können, sowie sich auch unter Wasser bewegen zu können schriftlich nachweisen.

Ruderer die dies nicht können, müssen immer mit einer zugelassenen Rettungsweste trainieren.

Bei Unglücksfällen oder wenn jemand in Not gerät, ist Hilfe zu leisten, soweit dies die eigene Sicherheit zulässt. Unterlassene Hilfeleistung ist strafbar.

Im Falle eines Unfalles sollte immer bei dem Ruderboot geblieben werden, da es wie ein Rettungsfloß wirkt.

Es ist darauf zu achten, dass Schwimmen im kalten Wasser rasch zur Unterkühlung und Bewegungsunfähigkeit führen kann.

Möglichst viele Körperteile aus dem Wasser heraushalten – Oberkörper auf das Boot legen – Nicht mit dem Gesicht untertauchen – Vorsicht Atemstillstand

Kein Alkoholkonsum vor Antritt oder während der Ausfahrt !!!!!!!!!!!!

6. Geltungsbereich:

Diese Ruderordnung regelt den Ruderbetrieb des Rudervereins Hellas Offenbach. Gastruderer, in Hellas Booten, sind ebenfalls daran gebunden.

 Ruderer anderer Vereine, die Ihren Trainingsbetrieb im Bootshaus Hellas selbstständig gestalten, sind ebenfalls an unsere Ruderordnung gebunden.

Konsequenzen:

Wer gegen die obige Ruderordnung vorsätzlich oder grob fahrlässig verstößt, riskiert einen möglichen Ausschluss aus dem Verein und einen damit verbundenen Verweis aus dem Bootshaus.

Gez.

Ruderverein Hellas e.V.

Der Vorstand

Offenbach am Main, den 01.05.2022