neue Verordnung vom 08.04.2020

Liebe Mitglieder des RV Hellas

Aufgrund der vierten Verordnung zur Bekämpfung des Corona-Virus der Hessischen Landesregierung ist „der Sportbetrieb auf und in allen öffentlichen und privaten Sportanlagen, öffentliche und private Schwimm- und Spaßbäder, Thermalbäder, Fitnessstudios und ähnliche Einrichtungen,“ sowie „Zusammenkünfte in Vereinen und sonstigen Sport- und Freizeiteinrichtungen“ einzustellen. Das gilt uneingeschränkt auch für unseren Verein. Ein Bußgeldkatalog wurde mittlerweile veröffentlicht.

Wir sind nach aktueller Lage deshalb gezwungen, den Zugang zu unserem Vereinshaus zu sperren, um die Anforderung der Verordnung zu gewährleiten und den Sportbetrieb einzustellen. Die Schließung gilt bis auf weiteres. Ein Ausnahmeregelung für Einer gibt es nicht mehr. Wir bitten um Verständnis und Beachtung dieser Vorgaben.

Offenbach, 8.4.2020

Der Vorstand RV Hellas Offenbach