Corona Regel bei Inzidenz > 100

Liebe Ruderkameradinnen und Ruderkameraden

Gemäß der 12. Allgemeinverfügung zur Verhinderung der weiteren Ausbreitung des Corona-Virus in Offenbach am Main gilt nunmehr, dass 3 G für den Sportbetrieb in Innenräumen wie auch auf Außenflächen gilt:

2. Ein Negativnachweis i.S.v. § 3 CoSchuV ist ergänzend erforderlich:

c) zum Einlass in Innenräume sowie Außenflächen von Freizeiteinrichtungen (insbesondere Fitnessstudios, Hallenbäder, Saunen, Sporthallen, Tierparks, Zoos, botanischen Gärten und Freizeitparks) sowie Sportstätten; nicht jedoch für Leistungs- und Spitzensport.

3G bedeutet genesen, geimpft oder aktuell getestet.

Die Regelung gilt ab einer Inzidenz von 100. Aktuell liegt der Wert in Offenbach (Stadt) bei 233.

Bitte beachtet diese Regelung im Interesse unseres Vereins.

Mit besten Grüßen,

Der Vorstand