Liebe Vereinsmitglieder*innen,
Es hat folgende Änderung der Corona-Schutzmaßnahmen gegeben:
In Sportstätten ist die Sportausübung grundsätzlich zulässig, wenn ein sportartspezifisches Hygienekonzept nach § 5 der Verordnung vorliegt. Bei der Sportausübung muss keine Maske getragen werden. In gedeckten Sportstätten gilt die 2G-Plus-Regel. Im Freien gilt dies nicht, hier ist das Sportreiben vollumfänglich für alle Personen unabhängig vom Impfstatus erlaubt.
Das heißt, dass rudern für alle unabhängig vom Impfstatus erlaubt ist.
Für die Nutzung des oberen Teils des Bootshauses gilt weiterhin die 2G-Plus-Regel.
Der Vorstand