Liebe Ruderkameradinnen und Ruderkameraden
gemäß der Corona-Schutzverordnung des Landes Hessen vom 16.09.2021 gilt nunmehr, dass die 3 G-Regel für den Sportbetrieb nur noch in Innenräumen Gültigkeit hat.
3G bedeutet genesen, geimpft oder aktuell getestet.
Sowohl in den Innenräumen, als auch im Außenbereich bitten Euch natürlich darum weiterhin die bekannten Hygiene Regeln einzuhalten.
Bitte beachtet diese Regelung im Interesse unseres Vereins.
Mit besten Grüßen,
Der Vorstand