Hausordnung

1. Geltungsbereich

Diese Hausordnung gilt für das Bootshaus sowie das Vereinsgelände einschließlich der Steganlage.

2. Zweck

Alle Mitglieder des Ruderverein Hellas Offenbach e.V. (RHO) haben das Recht, die Liegenschaft des Vereins zu nutzen.

Grundvoraussetzung dabei ist die gegenseitige Rücksichtnahme und die Respektierung der Interessen der Andern.

Die im Folgenden beschriebenen Regeln gelten sowohl für Mitglieder des RHO wie auch für Gäste. Hierzu zählen etwa Sportler anderer Vereine, die nach Absprache ihren Trainingsablauf in den Räumen des RHO gestalten.

Die Regeln sollen einen verantwortungsvollen Umgang mit den Ressourcen des Vereins sicher stellen, zu einem friedlichen Vereinsleben beitragen und der Unfallverhütung dienen.

Die Bestimmungen des Gewässerschutzes sowie des Naturschutzes sind zu beachten.

Die Benutzung der gesamten Anlage erfolgt auf eigene Gefahr.

Die Hausordnung wird durch die „Ruderordnung“ und die „Hantelordnung“ ergänzt. Alle Dokumente liegen aus in der Geschäftsstelle:  Nordring 129a, 63067 Offenbach am Main

3. Allgemeines

Eine sorgsame Behandlung der gesamten Einrichtung wird vorausgesetzt.

Das Bootshaus ist grundsätzlich immer verschlossen zu halten. Ein „offen“ stehen lassen oder nur anlehnen der Haustür ist untersagt, um das unbefugte Betreten vereinsfremder Personen zu verhindern.

Allgemein ist auf Sauberkeit zu achten. Das Betreten des Bootshauses mit schmutzigem Schuhwerk ist untersagt.

Im Bereich des Bootshauses besteht absolutes Rauchverbot.

Das Wäschetrocknen im Bootshaus – etwa das Trocknen von Sportkleidung in den Umkleiden – ist nicht gestattet.

4. Energie / Wasser

Wasser- und Energiekosten belasten den Vereinsetat erheblich. Zum Reinigen der Boote ist das Wasser aus den hierfür bereitstehenden Gießkannen zu entnehmen.

Nicht benötigte Beleuchtung ist auszuschalten.

Der Verbrauch von Wasser und Papier hat nach den Kriterien der Sparsamkeit zu erfolgen. Die Duschdauer ist auf das Notwendige zu beschränken.

Heizkörper sind nach dem Sportbetrieb beim Verlassen der Umkleideräume herunter zu drehen.

5. Bootshalle

Die Bootshalle dient der Lagerung und Instandsetzung von Booten und Zubehör. Andere Nutzungen der Halle bedürfen der Zustimmung des Vorstandes. Arbeiten an der Werkbank bedürfen der Zustimmung des Vorstandes.

Die Gänge sind freizuhalten.

Die Boote sind auf den festgelegten Plätzen abzulegen. Die Zuweisung der Bootslagerplätze erfolgt durch den Vorstand.

Die Bootslager sind ganz einzuschieben.

Vor der Ausfahrt müssen entsprechende Böcke bereitgestellt werden, die nach dem Wegräumen des Bootes wieder an den dafür vorgesehenen Platz zurückgestellt werden. Gleiches gilt für Reinigungstücher.

Reparatur- und Trimm- maßnahmen sind in der Bootshalle grundsätzlich untersagt.

Sportgeräte und sonstige Ausrüstung sind nach der Benutzung an die dafür festgelegten Stellen aufzuräumen.

Das Betreten der Bootshalle mit verschmutzten Schuhen ist zu vermeiden.

Bei der Ablage, temporär nicht benötigter Sportgeräte (Boote, Ausleger und Ruder) ist darauf zu achten, dass diese ordentlich bei Seite geräumt werden.

6. Umkleideräume und Duschen

Die Umkleideräume und Duschen sind sauber zu halten.

Die abgelegte Kleidung hat platzsparend gelagert zu werden um jedem Sportler ausreichend Platz zu gewährleisten.

Nach dem Duschen sind die Duschräume grob mit dem dafür bereit gestellten Material zu reinigen.

Allgemein soll keine Sportbekleidung, frisch oder getragen, in der Umkleide gelagert werden.

Schuhe können in den bereitgestellten Regalen gelagert werden.

Kleidung jeder Art darf in den Umkleideräumen weder gewaschen noch getrocknet werden. Dies gilt insbesondere für verschwitzte Kleidung.

Spinde für Wertsachen werden vom Vorstand zugewiesen.

Die Heizkörper sind durch den letzten Benutzer bei Verlassen des Umkleideraumes immer auf „2“ zurück zu drehen.

7. Sanitäranlagen

Die Sanitäranlagen sind sauber zu halten.

8. Betriebsräume

Zutritt nur mit Genehmigung des Vorstandes.

9. Klubraum, Terrasse, Küche

Der Aufenthalt im Klubraumund auf der Terrasse ist nur in angemessener Art und Weise erlaubt. Die Tische und die Bestuhlung im Klubraum ist nur nach Rücksprache mit dem Vorstand zu verändern. Das Inventar ist sorgsam zu behandeln. Die Küche ist entsprechend der dafür ausliegenden Küchenordnung zu nutzen.

Reinigung und Ordnung durch die Nutzer sind selbstverständlich.

Der Vorstand kann bei Verstoß die Küchennutzung untersagen.

10. Trainingsraum und Hantelraum

Hierzu ist die ausliegende Nutzungsordnung für den Trainingsraum „Hantelordnung“ unbedingt zu beachten.

11. Parkplätze

Die Zahl der verfügbaren Parkplätze ist begrenzt. Es ist dringend geboten, den Parkraum platzsparend zu nutzen. Ein Parken auf zwei Parkplätzen ist unkameradschaftlich und hat zu unterbleiben.

Fahrräder sind an den auf dem Bootshausgelände montierten Fahrradständern abzustellen.

12. Außengelände

Das Außengelände (Ausnahme Terrasse) dient vorrangig dem Ruderbetrieb. Ballspiele sind nicht zulässig.

Das Befahren des Vereinsgeländes mit Kfz., sowie das Abstellen von Kfz  außerhalb der gekennzeichneten Parkplätze ist verboten.

Ausnahme: Be-  und Entladen zur Durchführung des Rudersports und zur Instandhaltung der Immobilie.

Die Bootsanhänger sind auf den dafür vorgesehenen Plätzen zu parken.

Hunde dürfen sich nur angeleint auf dem Gelände aufhalten. Der Halter ist für alle durch das Tier verursachten Schäden haftbar. Kot ist durch den Halter umgehend zu entsorgen.

13. Steganlage

Die Steganlage ist nur für den Rudersport zu nutzen. Die maximale Belastung beträgt 12 Personen. Skulls / Riemen sind auf den Ablagen abzulegen. Bootseinstellungen sind an Land in den Böcken oder auf dem Wasser vorzunehmen. Der Steg ist nach dem An-/Ablegen umgehend freizumachen.

Der Steg ist nur aus Gründen des An- oder Ablegens zu betreten. Ein Verweilen auf dem Steg ist nicht erlaubt.

14. Abfall / Fremdeigentum

Das Vereinsgelände ist sauber zu halten. Abfall ist von dem Verursacher zu entsorgen.

Fremdeigentum darf nur mit der Genehmigung des Vorstandes, zeitlich begrenzt, abgestellt werden. Es ist mit Namen und Anschrift zu kennzeichnen. Eine Haftung durch den Verein erfolgt nicht.

15. Öffnungszeiten

allgemeiner Ruderbetrieb:

– täglich 16:00 – 20:00 Uhr

– samstags/sonntags/feiertags zusätzlich 09:00 – 12:00 Uhr

– und nach persönlicher Absprache

Die Nutzung außerhalb der Öffnungszeiten ist mit dem Vorstand abzustimmen. Auf die Belange anderer Vereinsmitglieder ist Rücksicht zu nehmen.

16. Schäden, Mängel, Haftung

Schäden und Mängel im Sinne dieser Hausordnung sind umgehend dem Vorstand zu melden.

Für grob fahrlässig oder vorsätzlich verursachte Schäden haftet der Verursacher.

17. Schlüsselordnung / Verschluss Bootshalle und der Zugangstore

Schlüssel zu dem Zugangstor und den Hallentoren werden nur vom Vorstand ausgegeben. Eine Weitergabe ist nur mit Genehmigung des Vorstandes zulässig.

Die Hallentore und die Zugangstore sind morgens vom Hauswart oder dem zuerst eintreffenden Berechtigten aufzuschließen und abends beim Verlassen des Bootshauses vom letzten Anwesenden zu verschließen.

In der Zwischenzeit kann das Bootshaus über die Schließanlage (Finger und Chipprint und Schlüssel) betreten werden.

Die Türen müssen immer verschlossen sein.

18. Weisungsbefugnis/Hausrecht

Der Vorstand oder ein von ihm Beauftragter ist gegenüber im Geltungsbereich dieser Hausordnung anwesenden Personen weisungsbefugt.

Er verfügt auch über das Hausrecht.

Im Zweifelsfall entscheidet der Vorstand.

19. Verstöße

Verstöße gegen die Hausordnung werden durch den Vorstand geahndet. Dort werden mit einfacher Mehrheit der Anwesenden Sanktionen festgelegt.

Sie umfassen die folgenden Maßnahmen:

– schriftliche Abmahnung

– Geldbuße

– zeitlich befristetes Trainingsverbot,

– Ruderverbot,

– Hausverbot

– Antrag auf Vereinsausschluss (s. Satzung ).

Der Verursacher ist auf Antrag anzuhören. Die beschlossenen Maßnahmen sind im Sitzungsprotokoll zu vermerken.

Offenbach am Main, den 25.10.2015

gezeichnet

Der Vorstand