Hantelordnung

Diese Diese Hantelordnung wird veröffentlicht, um die Ruderer und das Material vor Unfällen und Schäden zu schützen, die durch unbeabsichtigtes und unbedachtes Handeln verursacht werden können.

 Weiterhin dient sie als Grundlage für die Abwicklung und den Ausgleich eingetretener Schäden und eventueller Regressforderungen von Dritten oder des Vereines.

 Um ein weitgehend gefahrloses Hanteltraining zu ermöglichen müssen vor dem Beginn der Trainingseinheit nachfolgende Bestimmungen unbedingt eingehalten werden.

Sicherheit hat immer Vorrang !!

Hanteltraining muss und darf immer nur in Begleitung weiterer geeigneter Personen durchgeführt werden.

Hanteltraining alleine durchzuführen ist hiermit ausdrücklich untersagt.

Jeder Sportler hat sich vor Beginn der Trainingsmaßnahme über entsprechende Notfallausrüstungen zu informieren.

– Notfalltelefon – im Trainingsraum –

– Erste Hilfe Kasten (Verletzungen und Entnahme von Verbandsmaterial sind immer im Verbandbuch mit Datum, Uhrzeit und Verletzungsart einzutragen – das Verbandbuch ist ein Dokument) – Trainingsraum –

– Rettungswege – siehe Plan –

1. Kleidung und Schuhwerk

Es ist darauf zu achten, dass die Wahl der Kleidung ein gefahrloses Hanteltraining zulässt. Die Kleidung sollte möglichst am Körper anliegend sein um ein sogenannten hängen bleiben an Hantelstangen zu verhindern. Das Schuhwerk muss angepasst sein und festen Halt bieten. In jedem Fall sind feste Schuhe zu tragen.

2. Umgang mit den Geräten

Mit den vorhandene Geräten muss in jedem Falle sorgsam umgegangen werden.

Die Geräte dürfen nur entsprechend ihrer Bestimmung genutzt werden.

Eventuelle Schäden müssen der sportlichen Leitung umgehend mitgeteilt werden. Das jeweilige Gerät kann dann leider bis zu dessen Reparatur nicht mehr verwendet werden.

Bei der Nutzung der Geräte ist ein geeignetes Handtuch unterzulegen.

„Freie“ Hanteln sind nur mit gebotenen nötigen Sorgfalt zu verwenden. Diese Hanteln dürfen ausschließlich nur auf den dafür vorgesehenen Tartanmatten genutzt werden.

Ein Fallen lassen aus jeglicher Höhe hat ganz zu unterbleiben!

Die Gewichtsscheiben müssen auf die dafür vorgesehenen Ständer zurückgesteckt werden, um ein „Umfallen“ der Scheiben und eventuelle Verletzungen und Schäden zu vermeiden.

Nach Beendigung der Trainingsmaßnahme sind die Trainingsgeräte zu desinfizieren, aufzuräumen und ordentlich und sauber zu hinterlassen.

Räumliche Veränderungen der Trainingsgeräte, u.a. Ergometer jeder Art dürfen nicht vorgenommen werden.

3. Verantwortlichkeiten der Trainingsmaßnahmen

Die Verantwortlichkeit der Umsetzung dieser Ordnung liegt beim Trainer / Übungsleiter. Sollte kein Trainer oder Übungsleiter vor Ort sein, so übernimmt der älteste Sportler der Gruppe die Verantwortung. Diese Personen müssen sich davon überzeugen, dass alle Vorgaben eingehalten werden.

4. Unfallmeldungen

Jegliche Unfälle im Trainingsraum, auf dem Wasser oder an Land sind umgehend dem Vorstand zumelden.

5. Geltungsbereich

Diese Hantelordnung ist für jeden Sportler bindend, der sdiesen Trainingsraum nutzt. Ungeachtet eventueller Vereinszugehörigkeiten.

6. Konsequenzen

Vorsätzliche oder grob fahrlässige Verstöße gegen die obige Hantelordnung ziehen zwangsläufig eine Untersagung der Nutzung dieses Trainingsraumes, bzw. des kompletten Inventars des RV Hellas nach sich.

gez.

Der Vorstand des RV Hellas e.V.

Offenbach am Main, den 25.10.2015