Neue Verordnung ab 02. November 2020

Liebe Mitglieder Die weitreichenden Maßnahmen, die die hessische Landesregierung ab dem 02. November verordnet hat, um die Corona Infektionswelle in den Griff zu bekommen, haben auch erhebliche Folgen für den Sport. Ziel der Maßnahmen ist es, Kontakte soweit als möglich einzuschränken. Erlaubt ist daher nur noch die individuelle Sportausübung allein, zu zweit oder mit dem eigenen Hausstand. Für den RV
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